Diese Beschränkungen durch die Düngeverordnung gelten für alle Flächen außerhalb und für die so genannten Normalgebiete innerhalb der Wasserschutzgebiete und damit für den größten Teil der Flächen des Landkreises Reutlingen.
( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 20.11.2005)
Kürzlich hat der Minister den Entwurf für eine Düngeverordnung vorgestellt.
( Quelle: Die Zeit 1995)