Details wollte Hans Janknecht, der zusammen mit dem zuletzt ermittelnden Staatsanwalt Volker Dützschhold vor die Presse trat, aus dem Ermittlungsverfahren nicht preisgeben - zumal eine Veröffentlichung der Anklageschrift vor Prozeßbeginn strafbar wäre.
( Quelle: TAZ 1993)