Für alle unkündbaren Eisenbahnerinnen und Eisenbahner, die innerhalb des DB-Konzerns nicht vermittelt werden können, hat gemäß Paragraph 21 Deutsche Bahn Gründungsgesetz über das Bundeseisenbahnvermögen der Bund aufzukommen.
( Quelle: Junge Welt vom 07.06.2001)
Wie werden Anleger darauf reagieren, wenn der Hauptaktionär, also der Bund, sagt: Statt Gewinne auszuschütten möchten wir die Finanzierungsvereinbarungen über die Netzinvestitionen nachverhandeln - zu Lasten der Netztochter des DB-Konzerns versteht sich.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 23.02.2004)