DDR- Recht

  1. Vorher waren die nach altem DDR- Recht Promovierenden von einer rein westlich besetzten Kommission im Eilverfahren. ( Quelle: TAZ 1992)
  2. Um eine strafbare Tötung könnte es sich daher nur handeln, wenn eine nach dem DDR- Recht strafbare Beteiligung an der von anderen vorgenommenen Tötung festgestellt worden wäre. ( Quelle: Junge Welt 1999)
  3. Dem Verurteilten wurde ein eigenes Antragsrecht eingeräumt, und die Kassationsgründe wurden verändert, blieben aber am DDR- Recht orientiert. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Mit den zurückgestellten Anträgen wird die doppelte Frage aufgeworfen, ob DDR-Funktionsträger bundesdeutschem Recht unterworfen werden dürften und ob ihre Taten nicht von DDR- Recht gedeckt gewesen seien. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  5. Alle MfS-Beteiligten wußten zum Zeitpunkt der Verhaftung aber, daß das Totschlagsdelikt nach DDR- Recht längst "verjährt" war. ( Quelle: TAZ 1997)