Der BGH hält die DENIC nicht verpflichtet, bei der Domain-Vergabe zu prüfen, ob an der einzutragenden Bezeichnung Rechte Dritter bestehen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.06.2001)
Ob der Messe Frankfurt AG bessere Rechte zustanden, war so der BGH für die DENIC nicht offenkundig."
( Quelle: DIE WELT 2001)
Die deutsche Vergabestelle der ".de"-Domains, die DENIC eG, (Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG Frankfurt) hat Ende April die 500.000ste ".de"-Domain vergeben.
( Quelle: ZDNet 1999)
In einem ebenfalls am Donnerstag Abend verkündetem Urteil wurden die Prüfungspflichten der Verwaltungsgesellschaft DENIC begrenzt, die Domain-Namen im Internet registriert.
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Koblenz/Frankfurt - Genau 16 Minuten hielten die Rechner der Vergabe- stelle für deutsche Internet-Adressen DENIC in Frankfurt dem gewal- tigen Andrang stand - dann war Schluss.
( Quelle: )