DENIC

  1. Der BGH hält die DENIC nicht verpflichtet, bei der Domain-Vergabe zu prüfen, ob an der einzutragenden Bezeichnung Rechte Dritter bestehen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.06.2001)
  2. Ob der Messe Frankfurt AG bessere Rechte zustanden, war so der BGH für die DENIC nicht offenkundig." ( Quelle: DIE WELT 2001)
  3. Die deutsche Vergabestelle der ".de"-Domains, die DENIC eG, (Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG Frankfurt) hat Ende April die 500.000ste ".de"-Domain vergeben. ( Quelle: ZDNet 1999)
  4. In einem ebenfalls am Donnerstag Abend verkündetem Urteil wurden die Prüfungspflichten der Verwaltungsgesellschaft DENIC begrenzt, die Domain-Namen im Internet registriert. ( Quelle: )
  5. Koblenz/Frankfurt - Genau 16 Minuten hielten die Rechner der Vergabe- stelle für deutsche Internet-Adressen DENIC in Frankfurt dem gewal- tigen Andrang stand - dann war Schluss. ( Quelle: )