DGAC

  1. Die französische Aufsichtsbehörde für Zivilluftfahrt (DGAC) hatte zuvor Cameroon Airlines "aus Sicherheitsgründen" bis auf weiteres Flüge nach Frankreich untersagt. ( Quelle: Yahoo News vom 17.09.2005)
  2. Dies muss die Luftfahrtbehörde DGAC anordnen, die dem Verkehrsministerium untersteht. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  3. Vorgeschlagen wird in dem Bericht eine Prüfung durch die französische Zivil-Luftfahrtbehörde DGAC. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 17.01.2002)
  4. Bei Flügen warnte die französische Behörde für Zivilluftfahrt DGAC vor Störungen. ( Quelle: Handelsblatt vom 05.10.2005)