Die französische Aufsichtsbehörde für Zivilluftfahrt (DGAC) hatte zuvor Cameroon Airlines "aus Sicherheitsgründen" bis auf weiteres Flüge nach Frankreich untersagt.
( Quelle: Yahoo News vom 17.09.2005)
Dies muss die Luftfahrtbehörde DGAC anordnen, die dem Verkehrsministerium untersteht.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Vorgeschlagen wird in dem Bericht eine Prüfung durch die französische Zivil-Luftfahrtbehörde DGAC.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 17.01.2002)
Bei Flügen warnte die französische Behörde für Zivilluftfahrt DGAC vor Störungen.
( Quelle: Handelsblatt vom 05.10.2005)