DRK-Anlage

  1. Wenn sie von den 717 Mark Rente und dem Wohngeld die Miete und Aufwendungen für Betreuung abzieht - sie lebt in einer DRK-Anlage für betreutes Wohnen im Alter -, dann bleiben 500 Mark zum Leben. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)