Soweit Arbeiten das gesamte Gebäude betreffen, etwa die Dacheindeckung oder den Rohbau, sollten die Beträge rechnerisch im Verhältnis der Wohnflächen aufgeteilt und getrennt bezahlt werden.
( Quelle: Abendblatt vom 15.08.2004)
Grau und anthrazit, anderswo nicht unüblich für die Dacheindeckung, soll nur "ausnahmsweise" in der Waldsiedlung gestattet werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)