Einen 'Bescheid' hat sie im März 1994 vorausgeschickt und darin mitgeteilt, 'der vor die Dachgaube des o. g. Objekts erstellte Dachbalkon ist auf das mit Bescheid vom 16. 10.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Unter anderem wurden Teile einer Dachgaube in den Hof geschleudert und der Dachstuhl beschädigt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Dabei gilt: sich nicht von der eindrucksvollen Stahlkonstruktion und der Dachgaube aus Glas ablenken lassen, sondern in die Kameras lächeln.
( Quelle: DIE WELT 2000)