Dachund

  1. Geeignet für die Nutzung solarer Energie sind grundsätzlich alle Dachund Fassadenflächen mit einer Süd-, Südwest- oder Südostausrichtung, die nicht durch Nachbargebäude oder Bäume beschattet werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.07.2005)