Darlegungs-

  1. Die Darlegungs- und Beweislast für unterhaltsbegrenzende Normen trifft den Unterhaltsverpflichteten; der Berechtigte hat seinerseits die im Rahmen der Billigkeitsabwägung ihm günstigen Umstände darzutun und zu beweisen (224). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Außerdem sollen Patienten Auskunft über alle Erkenntnisse der Hersteller bekommen und so leichter ihre Darlegungs- und Beweisanforderungen erfüllen können. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.09.2001)
  3. Die Darlegungs- und Beweislast für das Eingreifen des Verwirkungstatbestandes obliegt den Bekl. als den Verpflichteten. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)