Beim Bausparen dagegen sichere man sich auf die gesamte Darlehenslaufzeit einen niedrigen Darlehenszins, wodurch der monatliche Aufwand auf lange Zeit überschaubar sei.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Nach den Bestimmungen des § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hatten Darlehensnehmer vor 1987 grundsätzlich das Recht, ein Darlehen mit sechs Monaten Frist zu kündigen, wenn der Darlehenszins mehr als sechs Prozent betrug.
( Quelle: Die Welt Online vom 07.06.2003)
Keine Regel ohne Ausnahme: Bei den aktuell sehr niedrigen Darlehenszinsen ist es tatsächlich möglich, dass der Guthabenzins selbst dann über dem Darlehenszins liegt, wenn die Zinsen nicht steuerlich geltend gemacht werden können.
( Quelle: Die Welt 2001)