Was bei der Debatte um die OB-Wahl fast in Vergessenheit geraten ist: Bereits der Anfechter der OB-Wahl, der Ex-Grüne Hans Mohrmann, hatte die Darmstädter Richter vor Beginn des Verfahrens als befangen abgelehnt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.11.2001)
Der Darmstädter Richter hatte 1992 vor dem höchsten Gericht das sogenannte Familienurteil erstritten, das den Gesetzgeber verpflichtet, die Benachteiligung von Familien abzubauen.
( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)