Da die Darstellung des Herrn M., der die übrigen Augenzeugen als "schmutzig" und "die letzten Menschen" bezeichnete, nicht widerlegt werden konnte, kam es zu keinem Freispruch, sondern nur zur Einstellung des Verfahrens.
( Quelle: Junge Welt 1999)
Nachmessungen anhand der Stadtkarten vom Stadtvermessungsamt ergaben, dass in jedem Fall die Darstellung des Herrn Linek - dass alle in Frage kommenden Haltestellen innerhalb der Zumutbarkeitsgrenzen liegen würden - ad absurdum geführt werden können.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.02.2002)