Während sich die Berufsverbände bedeckt halten, warnte der Vorsitzende des Berliner Anwaltsvereins, Ulrich Schellenberg, das Verfahren gegen Daschner einzustellen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 13.02.2004)
Staatsanwalt Wilhelm Möllers forderte für Daschner eine Geldstrafe von 27 000 Euro (180 Tagessätze zu 150 Euro).
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.12.2004)
Aus Ministeriumskreisen verlautet, falls Daschner wegen Aussageerpressung angeklagt werde, könne er bis zur Entscheidung in dem Verfahren nicht mehr als Polizeivizepräsident fungieren.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.07.2003)
Daschner war wegen der Vorwürfe Anfang 2003 in das Landespolizeipräsidium nach Wiesbaden versetzt worden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.03.2005)
Sieht sich eher als Opfer, statt als Täter - Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 08.12.2004)