Das Verfassungsgericht sieht in der "Durchsuchung und Sicherstellung des vollständigen Datenbestands von Berufsgeheimnisträgern" wie Anwälten oder Steuerberatern einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
( Quelle: Spiegel Online vom 10.06.2005)