Der Einwand von HP, dass die CD-Brenner hauptsächlich zur Datensicherung verwendet würden, ließ die Schiedsstelle nicht gelten.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Der Steigenberger AG gegenüber wurde die Kündigung damit begründet, sie habe eine Datensicherung veranlaßt und damit Zugriff auf Adressen der Hotels genommen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)