Beim Anlegen von Lockfiles, also bei der Protokollierung der Schaltungen, gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Damit verstößt die Bundesagentur massiv gegen den Sozialdatenschutz, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und den Grundsatz der Datensparsamkeit.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.10.2004)
Telekommunikationsanbieter sollten zu Datensparsamkeit verpflichtet werden, damit personengebundene Datenspuren von vornherein vermieden werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Der Datenschützer forderte die Unternehmen auf, das "Gebot zur Datensparsamkeit" ernst zu nehmen.
( Quelle: Spiegel Online vom 24.06.2005)
Neue Grundsätze des BDSG sind die "Datenvermeidung" und "Datensparsamkeit".
( Quelle: Die Zeit (33/2001))