Die Datschenbewohner haben Angst.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Die Kündigungsfrist von fünf Jahren, die der Grundstückseigentümer gegenüber dem Datschenbewohner einzuhalten habe, solle sich für einen Käufer des Grundstückes um weitere drei Jahre verlängern.
( Quelle: FAZ 1994)