Datschennutzer

  1. Wer am 3. Oktober 1990 als Datschennutzer 60 Jahre oder älter war, bekommt einen Pachtanspruch auf Lebenszeit eingeräumt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  2. Die Datschennutzer beanspruchen ein Mitspracherecht, weil die Pacht und die Steuern, die sie zahlen, mehr als die Häfte des Gemeindebudgets ausmachen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.04.2001)