Kinder, die durch Dauernuckeln von Kindertees aus Plastikflaschen an Karies erkranken, haben in der Regel keinen Anspruch auf Schadenersatz.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Zutreffend geht das BerGer. davon aus, daß der Kl. für den behaupteten Ursachenzusammenhang zwischen der Karieserkrankung und dem "Dauernuckeln" der Teeprodukte der Bekl. beweispflichtig ist.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)