Dauervollmacht

  1. Mit der Erteilung einer Dauervollmacht stellt der Aktionär die Vertretung seiner Inhaberaktien auf Hauptversammlungen durch die von ihm bestimmte Bank oder Organisation sicher. ( Quelle: Tagesspiegel vom 24.06.2005)
  2. Deshalb sollten die Überkreuzverflechtungen stimmrechtsmäßig 'stillgelegt' und das Depotstimmrecht ersatzlos gestrichen oder doch zumindest die Dauervollmacht für die Banken beseitigt werden, forderte der streitbare Professor. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)