Daneben soll Hereth Schadenersatzansprüche an die Großaktionäre Beisheim, Haniel und Schmidt-Rutenbeck aus einem Debitel- Geschäft geltend machen.
( Quelle: Die Welt Online vom 21.05.2003)
Abgerechnet wird über die Debitel- Telefonrechnung.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 18.09.2001)