Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart erklärt, warum Brüssel Recht hat.
( Quelle: Die Welt vom 30.03.2005)
Versicherungskaufmann Herbert Nißel, Gersthofen; Groß- und Außenhandelskaufmann Magnus Degenhart, Dachau; sind zu Geschäftsführern bestellt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
Für Degenhart muss sich die Rechtsprechung zunächst noch an das Problem des Sonntagshandels "herantasten".
( Quelle: Welt 1999)
Für Degenhart ist der von den Anstalten angeführte "Wandlungsprozess" bei den elektronischen Medien kein hinreichender Grund für ein offensives Internet-Engagement.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Kritiker wie der Leipziger Medienrechts-Professor Christoph Degenhart monieren, daß die Rundfunkanstalten zumindest für umfangreiche Online-Aktivitäten keine gesetzliche Erlaubnis hätten, weil Online eben kein Rundfunk sei.
( Quelle: )
Degenhart zufolge heißt die Frage nicht, "braucht öffentlich-rechtlicher Rundfunk das Internet", sondern, "braucht das Internet öffentlich-rechtlichen Rundfunk".
( Quelle: DIE WELT 2001)