Degenhart

  1. Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart erklärt, warum Brüssel Recht hat. ( Quelle: Die Welt vom 30.03.2005)
  2. Versicherungskaufmann Herbert Nißel, Gersthofen; Groß- und Außenhandelskaufmann Magnus Degenhart, Dachau; sind zu Geschäftsführern bestellt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  3. Für Degenhart muss sich die Rechtsprechung zunächst noch an das Problem des Sonntagshandels "herantasten". ( Quelle: Welt 1999)
  4. Für Degenhart ist der von den Anstalten angeführte "Wandlungsprozess" bei den elektronischen Medien kein hinreichender Grund für ein offensives Internet-Engagement. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  5. Kritiker wie der Leipziger Medienrechts-Professor Christoph Degenhart monieren, daß die Rundfunkanstalten zumindest für umfangreiche Online-Aktivitäten keine gesetzliche Erlaubnis hätten, weil Online eben kein Rundfunk sei. ( Quelle: )
  6. Degenhart zufolge heißt die Frage nicht, "braucht öffentlich-rechtlicher Rundfunk das Internet", sondern, "braucht das Internet öffentlich-rechtlichen Rundfunk". ( Quelle: DIE WELT 2001)