Deliktskatalog

  1. Doch nicht nur, dass der Deliktskatalog immer mehr Raum zur Überwachung gewährt: Gerichtliche Anordnungen genügen häufig den Standards nicht, wie die Autoren einer Studie der Uni Bielefeld herausfanden. ( Quelle: Spiegel Online vom 20.04.2004)