So wurde etwa das kürzlich ausgeschriebene Dementenprogramm auf zwei Jahre befristet, die niedrigschwellige Hilfe für Alkoholabhängige auf fünf Jahre und die Förderung von Paragraph 19 Kräften nach dem Bundessozialhilfegesetz ebenfalls auf fünf Jahre.
( Quelle: DIE WELT 2000)