Malagon konnte Demjanjuk damals jedoch auf einem Foto nicht identifizieren.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
John Demjanjuk, der während der Nazi-Zeit in verschiedenen Vernichtungslagern als Wächter gearbeitet haben soll, habe 30 Tage Zeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen.
( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 30.12.2005)