Das zu beklagen hieße das Demokratiegebot des Grundgesetzes in seinem sensibelsten Bereich, dem der Eingriffsverwaltung, in Frage zu stellen.
( Quelle: FAZ 1994)
Die Kläger sehen in dem Teilprivatisierungsgesetz einen Verstoß gegen das Demokratiegebot.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)