Um dieses Erbe auch für die Zukunft zu sichern, haben die Eigentümer der beiden Fanganlagen diese als "Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung für die Siedlungs- und Wirtschaftsgeschichte der Insel Föhr" ins Denkmalbuch des Landes eintragen lassen.
( Quelle: TAZ 1996)
Liegen die Voraussetzungen, die zur Eintragung ins Denkmalbuch führten, nicht mehr vor, erlischt der Denkmalschutz.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)