Haftung: Deponiert ein Wohnungseigentümer seinen Ersatzschlüssel für die Wohnung im Briefkasten des Nachbarn, so leistet die Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit nichts, wenn es wegen eines Einbruchs zu Schaden kommt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Deponiert, um ihn zu diskreditieren?
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)