Die deutsche Krankenfürsorgeverordnung, die einem unter deutscher Flagge fahrenden Schiff für die Bordapotheke nicht nur deren Inhalt, sondern auch noch die Form und Größe des Medikamentenschranks vorschreibt, gehört auch auf den Deregulierungs-Prüfstand.
( Quelle: Die Welt vom 22.03.2005)