Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz

  1. Diese Quote sei deutlich mehr als üblich, urteilte die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). ( Quelle: Tagesspiegel vom 13.11.2004)
  2. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) will auf der Hauptversammlung der MHM Mode Holding München AG dem Vorstand die Entlastung verweigern. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) wertet die aktuelle Finanzkrise des Fußballclubs Borussia Dortmund als "ziemlich katastrophale Situation" für die Aktionäre und den BVB. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.02.2005)
  4. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz sprach dagegen von einer "Stärkung der Aktionärsrechte". ( Quelle: Abendzeitung vom 30.11.2005)
  5. Das geht aus einer Untersuchung hervor, die die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) in Frankfurt am Main vorlegte. ( Quelle: Yahoo News vom 04.06.2005)
  6. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) lässt die zu Grunde liegenden Unternehmensbewertungen gerichtlich überprüfen. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  7. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) rät Aktionären, das freiwillige Kaufangebot der Deutschen Telekom von 8,99 Euro pro T-Online-Aktie nicht sofort anzunehmen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 11.10.2004)
  8. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hat ausgerechnet, dass der Schering-Aufsichtsratsvorsitzende Giuseppe Vita im vergangenen Jahr 370000 Euro erhielt, insgesamt kam der 20-köpfige Aufsichtsrat auf 2,8 Millionen Euro. ( Quelle: Tagesspiegel vom 15.04.2005)
  9. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) kündigte an, auf der am heutigen Dienstag stattfindenden Hauptversammlung dem Vorstand und Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern. ( Quelle: Tagesspiegel vom 21.01.2004)
  10. Zufrieden über die vorsichtige Umsatzprognose äußerte sich dagegen die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). ( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.01.2002)