Für Devisentermingeschäfte schreibt dagegen § 36 FormblattVO vor, daß sie ebenso wie Geschäfte über Zins- und Preisänderungsrisiken im Anhang aufgeschlüsselt werden müssen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Dabei geht es nur um kurzfristige russische Staatstitel, kurz GKO genannt, und um Devisentermingeschäfte der russischen Banken mit den westlichen Gläubigerbanken, den OFS.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Denn die eigentliche Positionierung erfolgt über Devisentermingeschäfte und Optionen.
( Quelle: Die Welt Online vom 06.12.2004)
Dabei sind die Ursprünge dieser Derivate seriöse und notwendige Devisentermingeschäfte.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)