Devisenvorräte

  1. Die Gesetzesänderung ist Voraussetzung für die Neubewertung der Gold- und Devisenvorräte der Frankfurter Zentralbank, ohne die wahrscheinlich die Maastrichter Kriterien für die Einführung des EURO zum 1. Januar 1999 nicht zu erfüllen sind. ( Quelle: BILD 1997)