Dialer-Betrüger

  1. Der einzige, der eine Zahlung einklagen kann, ist damit der Dienstanbieter selbst - Dialer-Betrüger und Anbieter dubioser 0190er-Verbindungen können sich damit nicht mehr hinter den Netzbetreibern verstecken. ( Quelle: Sat1 vom 23.11.2005)