Die Strafe

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  1. Die Strafe für Erstvergehen beträgt zwei Jahre. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  2. Die Strafe könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, da die Kammer zur Ansicht gelangt sei, daß Deckert sich 'künftig nicht straffrei' verhalten werde. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. Die Strafe hätte eigentlich drei Monate betragen sollen. ( Quelle: Netzeitung vom 02.08.2002)
  4. Die Strafe wurde jedoch nicht rechtskräftig, weil Muhlis' Anwalt Berufung eingelegt hatte; wegen der Abschiebung wurde dann das Strafverfahren eingestellt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.01.2002)
  5. Die Strafe für die SPD liegt bei 511 290 Euro. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 13.07.2002)
  6. Die Strafe müsse auf dem Fuß folgen, damit diese Rechtsradikalen "die Macht des Staates unverzüglich und ohne Pardon spürten". ( Quelle: Junge Welt 2000)
  7. Die Strafe soll zur Bewährung ausgesetzt werden. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
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