Die Strafe für Erstvergehen beträgt zwei Jahre.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Die Strafe könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, da die Kammer zur Ansicht gelangt sei, daß Deckert sich 'künftig nicht straffrei' verhalten werde.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Die Strafe hätte eigentlich drei Monate betragen sollen.
( Quelle: Netzeitung vom 02.08.2002)
Die Strafe wurde jedoch nicht rechtskräftig, weil Muhlis' Anwalt Berufung eingelegt hatte; wegen der Abschiebung wurde dann das Strafverfahren eingestellt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.01.2002)
Die Strafe für die SPD liegt bei 511 290 Euro.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 13.07.2002)
Die Strafe müsse auf dem Fuß folgen, damit diese Rechtsradikalen "die Macht des Staates unverzüglich und ohne Pardon spürten".
( Quelle: Junge Welt 2000)
Die Strafe soll zur Bewährung ausgesetzt werden.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)