Diebstahlschaden

  1. Jedenfalls wurde von den Trägern der Einrichtung bislang kein Diebstahlschaden geltend gemacht. ( Quelle: Donaukurier vom 05.10.2005)
  2. Im konkreten Fall hatte sich ein Versicherer geweigert, einen Diebstahlschaden zu begleichen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 31.01.2004)
  3. Ein Diebstahlschaden wurde jedenfalls von der Hauseigentümerin bislang nicht geltend gemacht. ( Quelle: Donaukurier vom 08.11.2005)