Diebstahlsdelikte

  1. In 32,8 Prozent handelte es sich um Diebstahlsdelikte, in 23,1 Prozent um Vermögens- und Fälschungsdelikte und in 19,1 Prozent um Roheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit. ( Quelle: Die Welt vom 10.03.2005)
  2. Zu den vorgegebenen Straftaten zählen neben Sexualdelikten Mord, Totschlag, Menschenhandel, Raub, schwere oder gefährliche Körperverletzung, Menschenraub sowie schwere Brandstiftung und schwere Diebstahlsdelikte. ( Quelle: DIE WELT 2001)