Diebstahlshäufigkeit

  1. Das OLG München gab der Firma recht, weil die Besitzerin eines so begehrten Sportwagens diesen trotz Kenntnis der Diebstahlshäufigkeit und -techniken in Mailand noch eine zweite Nacht unbewacht abgestellt habe. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)