Diebstahlsverdacht
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Die Fraport AG kündigte beiden Mitarbeitern wegen Diebstahlsverdacht fristlos.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.03.2003)
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Taschenkontrollen nur bei Diebstahlsverdacht zulässig (dpa).
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
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