Es sei nicht hinnehmbar, daß GEW-Lehrer für eine Konferenz ihrer Organisation, die mit Fortbildung nichts zu tun habe, Dienstbefreiung beanspruchten und die Schulkinder nach Hause schickten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Mit gesundheitlichen Gründen habe der vier Jahre lang freigestellte Mitarbeiter seinen Wunsch auf weitere, unbezahlte Dienstbefreiung begründet, lautet die Auskunft bei den Waiblinger Stadtwerken.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Die "besondere Dienstbefreiung" greife zudem nur für Beamte, die "entweder sportlich aktiv oder als Funktionäre" ihrer Sportvereine am Turnfest teilnähmen, sagte Ondracek; für "reines Sightseeing" dürfe es keinen Sonderurlaub geben.
( Quelle: Die Welt vom 20.05.2005)