Dienstenthebung

  1. Die vorläufige Dienstenthebung von Born und Eggebrecht erstreckt sich im übrigen auf alle Ämter, die die Politiker begleiten, also auch auf Vorstands- und Verwaltungsratsmandate etwa in Abwasserverbänden oder bei kommunalen Sparkassen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)