Justizsenatorin Schubert lässt zurzeit noch einmal die Akten prüfen: Im Zweifelsfall ist Schubert als Dienstherrin gegenüber der Staatsanwaltschaft weisungsbefugt.
( Quelle: Tagesspiegel vom 17.12.2003)
Die Frau des Bundespräsidenten genießt es nach heimischen Medienberichten, bei Auslandsbesuchen an der Seite ihres Mannes protokollarisch wichtiger als ihre eigentliche Dienstherrin Ferrero-Waldner eingestuft zu werden.
( Quelle: Spiegel Online vom 07.04.2002)