Dienststellen“

  1. Zudem verwies der Justiz-Sprecher darauf, daß die Ermittlungen im Zusammenhang mit Kirchenasyl-Fällen „nicht auf Weisung vorgesetzter Dienststellen“ und auch „nicht aufgrund von Privatanzeigen“ eingeleitet worden seien. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)