Zur sozialen Absicherung verlangt die ÖTV eine akzeptable Vorruhestandsregelung für ältere Beschäftigte, Übernahmemöglichkeiten in Landes- und Bundesbehörden sowie Ausgleichszahlungen für Einkommensverluste beim Dienststellenwechsel.
( Quelle: TAZ 1990)