Dienstunfälle

  1. Weil die ostdeutschen Unfallrenten in das System der gesamtdeutschen gesetzlichen Unfallversicherung überführt wurden, hätten die Dienstunfälle einer Gruppe von Sonderversorgten nicht völlig unberücksichtigt bleiben dürfen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 15.02.2002)