Maßgeblich für die Übernahme in hochschulgesetzkonforme Dienstverhältnisse sind der jeweilige fachbezogene Bedarf, der sich in den Stellenplänen der Hochschulhaushalte ausdrückt.
( Quelle: TAZ 1992)
Mit dem Wegfall des Beamtenstatus solle eine Flexibilisierung der Dienstverhältnisse erreicht werden, sagte Volkholz.
( Quelle: TAZ 1996)