Erklärlicherweise, so der ehemalige Obergefreite weiter, hätten die deutschen Militärgerichte nach der Kapitulation für die selben Tatbestände die Formulierungen Befehls- oder Dienstverweigerung und Meuterei anwenden müssen.
( Quelle: Junge Welt vom 16.08.2001)
Die fünf Abiturienten wurden Mitte Dezember vom Militärgericht wegen Dienstverweigerung verurteilt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.12.2003)