Dienstzeitbelastung

  1. Eine erhöhte Dienstzeitbelastung, die über der Rahmendienstzeit liegt, wird ab dem vierten bis zum zehnten Dienstmonat in der Regel finanziell ausgeglichen, die Vergütungssätze ab dem elften Dienstmonat werden angehoben. ( Quelle: Jahresbericht der Bundesregierung 1995)