Brandenburgs Datenschutzbeauftragter Dietmar Bleyl hat vor dem Einsatz des Chip-Tickets für den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg gewarnt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Diese Funktion des "Beauftragten für das Recht auf Akteneinsicht" soll dem Datenschutzbeauftragten Dietmar Bleyl zusätzlich übertragen werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)